WIR SUCHEN SIE: STOFFSTROMMANAGER (M/W/D)

Herzlich
Willkommen
bei Blu

DAS TRIPORTAL-DREHKREUZ
BLU steht für Bodenverwertung, Lagerung und Umschlag. Im Wesentlichen werden in der Anlage mineralische Bauabfälle angenommen, verwertet und umgeschlagen.
Das Spektrum reicht von unbelasteten Baurestmaßnahmen bis zu hochbelasteten, gefährlichen Abfällen.
Annahme und Umschlag erfolgen trimodal - per LKW, Bahn und Schiff.

Lage -
rung 

mehr entdecken

Zwischenlagerung bis zur Wiederverwendung auf Baustellen oder zur Deklarationsanalyse und Feststellung der chemischen Belastungsklasse sowie bautechnischer Eigenschaften. Lagerung zur Entwässerung von Schlämmen.

DAS TRIPORTAL-DREHKREUZ
BLU steht für Bodenverwertung, Lagerung und Umschlag. Im Wesentlichen werden in der Anlage mineralische Bauabfälle angenommen, verwertet und umgeschlagen.
Das Spektrum reicht von unbelasteten Baurestmaßnahmen bis zu hochbelasteten, gefährlichen Abfällen.
Annahme und Umschlag erfolgen trimodal - per LKW, Bahn und Schiff.

Lage -
rung 

mehr entdecken

Zwischenlagerung bis zur Wiederverwendung auf Baustellen oder zur Deklarationsanalyse und Feststellung der chemischen Belastungsklasse sowie bautechnischer Eigenschaften. Lagerung zur Entwässerung von Schlämmen.

Boden -
verwertung

mehr entdecken

Annahme zur Verwertung und Aufbereitung für die Wiederverwendung und somit Schließung lokaler Stoffkreisläufe. Sammlung und Bündelung belasteter Abfälle für den Abtransport zu geeigneten Endentsorgungsstellen.

Um -
schlag

mehr entdecken

Trimodaler Umschlag (Input und Output) auf LKW, Schiff und Bahn von verschiedenen Schüttgütern und mineralischen Abfällen. Durch die Anbindung an Schiff und Bahn erfolgt eine Verlagerung von LKW-Transporten im regionalen und überregionalen Verkehr auf die umweltverträglicheren Transportmittel Schiff und Bahn und somit eine Entlastung des
Straßennetzes und eine Minderung transportbedingter Emissionen.

Facts / Über uns

Bekommen Sie hier einen Überblick über unsere Kapazitäten und über unsere Leistungsfähigkeit.

Moderne Förderbandtechnik mit Verladesystem für Bahn und Schiff (komplett gekapselt und abgesaugt), somit können auch gefährliche Abfälle auf Bahn und Schiff verladen  werden.

Auch für gefährliche Abfälle mit aktiver Entlüftung / Entstaubung durch hochwirksame Staubfilter und Aktivkohle.

 

 

 

 

Sehr hohe Annahmegrenzwerte hinsichtlich der chemischen Belastung der Abfälle (teilweise größer DKIII nach Deponieverordnung).

Drei Fahrzeugwaagen + eine Bandwaage, sowie ein modernes Wiege- und Annahmesystem für zügiges Abwickeln der Anlieferungen / Abholungen.

davon 75.500 to/a gefährliche Abfälle / 6.000 to pro Tag als Maximalwert.

Hohe Lager- und Umschlagkapazität (somit auch Zwischenlagerung und Beprobung möglich).

Annahmekatalog

130 ABFALLSCHLÜSSEL AUS FOLGENDEN OBERGRUPPEN DER ABFALLVERZEICHNISVERORDNUNG AVV

Für die Anlage gelten die Überwachungsvorschriften der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie. Entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist das Kernziel der Anlage die nachfolgende Verwertung der Abfälle. Die angelieferten Abfälle werden vom Abfallerzeuger nach Herkunft, Art und Belastung deklariert. Bei der Anlieferung werden diese Angaben mit den Lieferpapieren abgeglichen und das angelieferte Material v.a. nach Sicht und Geruch geprüft. Aufbereitete Chargen werden für die nachfolgende Verwertung vom Anlagenbetreiber deklariert. Dies erfolgt auf Grundlage einer qualifizierten Probenahme und der Analyse der repräsentativen Proben in dafür zugelassenen Labors.

01
Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
01 05

Bohrschlämme und andere Bohrabfälle

01 05 04

Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen

03
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 03

Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

03 03 09

Kalkschlammabfälle

08
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01

Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

08 01 11*

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 12

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

10
Abfälle aus thermischen Prozessen
10 01

Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)

10 01 01

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt

10 01 02

Filterstäube aus der Kohlefeuerung

10 01 05

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form

10 01 07

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen

10 01 14*

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 20*

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 01 21

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen

10 01 24

Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

10 01 25

Abfälle aus der Lagerung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke

10 02

Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie

10 02 01

Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke

10 02 02

Unverarbeitete Schlacke

10 09

Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

10 09 03

Ofenschlacke

10 09 05*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen

10 09 06

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen

10 09 07*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen

10 09 08

Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen

10 10

Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

10 10 03

Ofenschlacke

10 10 05*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen

10 10 06

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen

10 10 07*

gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen

10 10 08

Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen

10 11

Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

10 11 10

Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt

10 11 15*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 16

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen

10 11 17*

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 18

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen

10 11 19*

feste Abfälle aus der betrieblichen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 11 20

feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen

10 12

Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug

10 12 05

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 12 06

verworfene Formen

10 12 08

Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)

10 12 09*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 12 10

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen

10 12 13

Schlämme aus der betrieblichen Abwasserreinigung

10 13

Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnisse aus diesen

10 13 01

Abfälle aus Rohgemenge vor dem Brennen

10 13 04

Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk

10 13 06

Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)

10 13 07

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 13 11

Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoff auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen

10 13 12*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 13 13

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen

10 13 14

Betonabfälle und Betonschlämme (hier: stichfest)

15
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)
15 01

Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 01

Verpackungen aus Papier und Pappe

15 01 02

Verpackungen aus Kunststoff

15 01 03

Verpackungen aus Holz

15 01 05

Verbundverpackungen

15 01 06

gemischte Verpackungen

15 02

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

15 02 02*

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

15 02 03

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

16
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

16 01 03

Altreifen

16 01 17

Eisenmetalle

16 01 18

Nichteisenmetalle

16 11

Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien

16 11 03*

andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 04

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen

16 11 05*

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 06

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen

17
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01

Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

17 01 01

Beton

17 01 02

Ziegel

17 01 03

Fliesen und Keramik

17 01 06*

Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

17 01 07

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

17 02

Holz, Glas und Kunststoff

17 02 01

Holz

17 02 02

Glas

17 02 03

Kunststoff

17 02 04*

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 03

Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 03 01*

kohlenteerhaltige Bitumengemische

17 03 02

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

17 03 03*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 04

Metalle (einschließlich Legierungen)

17 04 01

Kupfer, Bronze, Messing

17 04 02

Aluminium

17 04 03

Blei

17 04 04

Zink

17 04 05

Eisen und Stahl

17 04 06

Zinn

17 04 07

gemischte Metalle

17 04 10*

Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

17 04 11

Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen

17 05

Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut

17 05 03*

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

17 05 04

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

17 05 05*

Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält

17 05 06

Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt

17 05 07*

Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

17 05 08

Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt

17 06

Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

17 06 01*

Dämmmaterial, das Asbest enthält

17 06 03*

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

17 06 04

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 06 05*

asbesthaltige Baustoffe

17 08

Baustoffe auf Gipsbasis

17 08 01*

Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 08 02

Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

17 09

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

17 09 01*

Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten

17 09 02*

Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungs-massen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierver-glasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

17 09 03*

sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

19
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 01

Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

19 01 02

Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt

19 01 12

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen

19 08

Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

19 08 02

Sandfangrückstände

19 09

Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser

19 09 04

gebrauchte Aktivkohle

19 10

Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

19 10 01

Eisen- und Stahlabfälle

19 10 02

NE-Metall-Abfälle

19 12

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.

19 12 01

Papier und Pappe

19 12 02

Eisenmetalle

19 12 03

Nichteisenmetalle

19 12 04

Kunststoff und Gummi

19 12 05

Glas

19 12 06*

Holz, das gefährliche Stoffe enthält

19 12 07

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt

19 12 09

Mineralien (z.B. Sand, Steine)

19 12 12

sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

19 13

Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser

19 13 01*

feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 02

feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

19 13 03*

Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 04

Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen

19 13 05*

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 06

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen

20
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

20 01 01

Papier und Pappe

20 01 02

Glas

20 01 21*

Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

20 01 37*

Holz, das gefährliche Stoffe enthält

20 01 38

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt

20 01 39

Kunststoffe

20 01 40

Metalle

20 02

Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

20 02 02

Boden und Steine

20 03

Andere Siedlungsabfälle

20 03 03

Straßenkehricht

20 03 06

Abfälle aus der Kanalreinigung

Lageplan

Unsere neue Anlage im Überblick.

Kontakt / Partner

Kommen Sie uns besuchen oder kontaktieren Sie uns für mehr Informationen und Anfragen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

MEHRWERT
DURCH
EFFIZIENZ

BLU GmbH & Co. KG

Hochbahnstr. 8-10
76189 Karlsruhe

Tel.: +49 721 530728 0
Fax: +49 721 530728 29

blu-karlsruhe.de

IHR ANSPRECHPARTNER:
Christian Rambuschek
Betriebsleiter